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ÖFFENTLICHES 

BAURECHT

Das öffentliche Baurecht befasst sich mit den von Bund, Kantonen und Gemeinden erlassenen Vorschriften im Zusammenhang mit der Bautätigkeit und den dafür notwendigen Bewilligungen. Durch die zunehmende Reglementierung sind die Anforderungen an ein Baugesuch stetig angestiegen. Es wird nicht nur für den Privaten, sondern auch für die Unternehmungen immer unerlässlicher, Fachexperten zu verschiedenen Themenbereichen beizuziehen. Unser Netzwerk umfasst zahlreiche Spezialisten und Fachleute, die wir bei Bedarf und in verschiedenen Situationen hinzuziehen können.

Wir beraten und vertreten Sie gerne bei den nachfolgenden Fragestellungen:

  • Bauen innerhalb und ausserhalb der Bauzonen​

  • Baubewilligungs- und Rechtsmittelverfahren (Einwendungen, Beschwerden, Rekurse, dgl.)

  • Projektbearbeitung und -begleitung bei Infrastrukturprojekten wie Strassenbau, Wasserbau und dgl.

  • Beratung und Vertretung von Investoren, Gemeinden und Grundstückseigentümern in allen Fragen des Raumplanungs- und öffentlichen Baurechts

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