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SACHENRECHT

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Das Sachenrecht befasst sich mit den Rechten an Sachen, die sowohl beweglich (Mobilien) wie auch unbeweglich (Immobilien) sein können. Dabei spielen im Bau- und Immobilienrecht insbesondere folgende Themenbereiche eine wesentliche Rolle, zu denen wir beratend und vertretend für Sie tätig sein können:

  • Eigentumsrechte und Grundbuchrecht

  • Miteigentum und Gesamteigentum

  • Stockwerkeigentum

  • Nachbarrechte

  • Dienstbarkeiten

  • Grundpfandrechte wie bspw. Bauhandwerkerpfandrecht

  • öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen

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